Trotz der Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger, wozu u.a. auch die Räum- und Streupflicht der Straßen und Gehwege gehört, hat die Stadt Neuerburg in der Vergangenheit  - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - im Bereich der städtischen Straßen teilweise den Räum- und Streudienst durchgeführt. Die hierdurch entstandenen erheblichen Mehrkosten sind freiwillige Leistungen und dürfen daher grundsätzlich nicht erbracht werden.

Damit dieser Service in Zukunft dennoch durchgeführt werden kann, haben sich in verschiedenen städtischen Bereichen die Anlieger im vergangenen Winter freiwillig an den entstandenen Kosten mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 40,00 € beteiligt und eine dementsprechende Vereinbarung mit der Stadt Neuerburg abgeschlossen.

Um den Service auch im kommenden Winter anbieten zu können, hat der Stadtrat beschlossen, dass in diesem Jahr nur diejenigen Straßen in den Streuplan aufgenommen werden, in denen mindestens 95 % der Grundstückseigentümer/Anlieger die Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung für Winterdienstleistungen mit der Stadt Neuerburg abschließen. Sofern dies nicht zustande kommt, werden die jeweiligen Straßen aus dem Streuplan für den Winterdienst gestrichen. Die derzeitige Situation stellt sich wie folgt dar:

In den übrigen städtischen Straßen werden grundsätzlich keine Winterdienstleistungen für private Anlieger angeboten. Nach der bisherigen Beteiligung kommt das Angebot derzeit in keiner der oben genannten Straßen zustande.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die freiwillige Kostenbeteiligung die satzungsrechtlichen Verpflichtungen (und hier insbesondere die Räum- und Streupflicht der Gehwege und Fahrbahnen) jedoch weiterhin und uneingeschränkt bestehen bleiben. Grundsätzlich hat die Durchführung des Winterdienstes auf den von der Stadt zu unterhaltenden Wegen und Plätzen Vorrang. Ein Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.

Alle Grundstückseigentümer/Anlieger in den oben aufgeführten Bereichen, die bisher noch keine Vereinbarung mit der Stadt Neuerburg über eine Kostenbeteiligung für Winterdienstleistungen abgeschlossen haben, werden gebeten, dies bis spätestens 25. November nachzuholen. Die Vereinbarungen können im Stadtbüro Neuerburg (Herrenstraße 2, Telefon 2673) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Neuerburg (Zimmer 107, Telefon 69224) angefordert oder über den obigen Link heruntergeladen werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im kommenden Winter nur noch die Bereiche in den Räum- und Streuplan aufgenommen werden, in denen sich mindestens 95 % der Grundstückseigentümer/Anlieger an den Kosten beteiligen.

Gez.: Anna Kling, Stadtbürgermeisterin