Der Stadtrat beschließt die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020 und 2021. Der Stadtrat beschließt, dem Stadtbürgermeister und den Stadtbeigeordneten (soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben) sowie dem Bürgermeister und Beigeordneten der Verbandsgemeinde (soweit sie den Stadtbürgermeister vertreten haben) für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 Entlastung zu erteilen.

An der Beratung und Abstimmung des Stadtrates über die Jahresrechnung und die Entlastung hat der Stadtbürgermeister und die Beigeordneten gemäß § 22 Abs. 1 GemO i.V.m. VV Nr. 4 zu § 114 GemO nicht teilgenommen.

gez. Wilhelm Ahlert, Erster Beigeordneter