In der Stadt Neuerburg wurde die Straßenreinigungspflicht durch die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Neuerburg auf die Grundstückseigentümer übertragen. Um den Bürgerinnen und Bürgern entgegenzukommen, hatte der Stadtrat bislang beschlossen, eine Unterstützung beim Winterdienst gegen einen geringen Unkostenbeitrag von 40 Euro auf freiwilliger Basis anzubieten, sofern sich mindestens 75% eines Straßenzuges an der Vereinbarung beteiligen.

Trotz dieses aus unserer Sicht großzügigen Angebots erreichen uns nach wie vor zahlreiche Beschwerden hinsichtlich des geleisteten Winterdienstes, da häufig Maßstäbe eingefordert werden, die schlichtweg nicht zu erbringen sind. Deshalb hat der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2012 beschlossen, die geforderte Beteiligung von bisher 75% auf 95% eines Straßenzuges anzuheben. Ab dem nächsten Winter (2013/14) müssen mindestens 95% der Anlieger eines Straßenzuges die freiwillige Winterdienstvereinbarung abschließen, damit dort seitens der Stadt geräumt wird. Ansonsten wird in den jeweiligen Straßenzügen lediglich dort Winterdienst geleistet, wo die Stadt gesetzlich dazu verpflichtet ist. Bei Fragen oder falls Sie eine Winterdienstvereinbarung abschließen möchten, wenden Sie sich bitte an Manfred Dichter von der VG-Verwaltung (Tel. 69224).

Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs zeigen in den Wintermonaten großen Einsatz – Aufstehen in den frühen Morgenstunden, lange Arbeitszeiten, auch an Wochenenden und Feiertagen, körperlicher Einsatz bei Minusgraden und schlechter Witterung. Es ist nicht hinzunehmen, dass unsere Mitarbeiter im Rahmen ihrer Pflichterfüllung beschimpft oder beleidigt werden. Etwaige Beschwerden bitte ich daher direkt an das Stadthaus zu richten; hier können Sie unter der Telefonnummer 2673 jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Rufnummer deutlich zu erwähnen, ansonsten können wir Ihrem Anliegen nicht nachgehen. Bitte respektieren Sie meine Privatsphäre sowie die unserer Beigeordneten, Stadtratsmitglieder und städtischen Mitarbeiter und verzichten Sie auf private Anrufe in Sachen Winterdienst. In Notfällen wenden Sie sich bitte an Polizei oder Feuerwehr.

Nach Beschluss des Stadtrats werden zudem auch Kontrollen zum Winterdienst durchgeführt, insbesondere dort, wo die satzungsgemäßen Pflichten grob vernachlässigt werden. Ferner sollen Kontrollen beim Parken durchgeführt werden, insbesondere was das Freihalten der Rettungswege betrifft. Laut Straßenverkehrsordnung müssen mindestens 3m freigehalten werden. Bitte bedenken Sie auch im eigenen Interesse, dass an den bekannten heiklen Stellen (Weiherstraße, Mühle, Braubachstraße, Kreuzberg etc.) bei medizinischen Notfällen oder bei Hausbränden keine Rettungsfahrzeuge durchkommen, wenn Autos oder mangelhaft geräumte Straßen die Durchfahrt erschweren oder verhindern.

Bitte bedenken Sie beim Schneeräumen auch, wo der von Ihnen geräumte Schnee landet. Zahlreiche Bürger gehen bereits mit gutem Beispiel voran und fahren den Schnee mit Schubkarren dorthin, wo er aufgehäuft liegenbleiben kann und auch in vereistem Zustand nicht stört. Dies ist in unserer beengten Tallage zwar nicht immer einfach, aber sehr wichtig. Es handelt sich um eine Privatangelegenheit der Anlieger, ihren PKW an einer verkehrssicheren Stelle abzustellen. Die Stadt hält nach wie vor eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen vor, die für 20 Euro/Monat gemietet werden können. Anfragen richten Sie bitte an Rolf Kinnen von der VG-Verwaltung (Tel. 69225).

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass natürlich jedem die Möglichkeit offensteht, private Dienstleistungen zur Erfüllung seiner Winterdienstpflichten in Anspruch zu nehmen oder Absprachen unter Nachbarn zu treffen.