Die untere Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm) hat mit Verfügung vom 4. Juni 2014 die Nutzung der Stadthalle bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen zweiten Rettungsweges untersagt. Ausgenommen ist eine Nutzung einzelner ausgewiesener Räume durch maximal 30 Personen.

Im Rahmen einer notwendigen Reparatur an der bisherigen Notausgangsbrücke wurden schwere bauliche und brandschutztechnische Mängel entdeckt, deren Behebung äußerst zeit- und kostenintensiv sein wird. Zunächst wurde die vorübergehende Einrichtung eines provisorischen zweiten Rettungswegs über Treppengerüste in Erwägung gezogen und geprüft. Im Einvernehmen mit den Beigeordneten wurde dies jedoch aus Kostengründen abgelehnt. Deshalb blieb uns leider keine andere Wahl als die Stadthalle für Veranstaltungen vorerst geschlossen zu lassen.

Wir entschuldigen uns bei allen Veranstaltern, die die Stadthalle in der nächsten Zeit nutzen wollten, und sichern ihnen unsere volle Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Ausweichmöglichkeit zu.

Wir bemühen uns, die Stadthalle schnellstmöglich wieder für Großveranstaltungen nutzbar zu machen. Dies kann jedoch mehrere Monate dauern, da eine größere Baumaßnahme erforderlich ist.

Anna Kling, Stadtbürgermeisterin