... zur Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes:

Die Landesplanungsbehörden fordern in Zusammenhang mit dem Landesentwicklungsprogramm IV eine Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche. Dadurch kann die Stadt Neuerburg unter anderem die Grundlagen für alle interessierten Investorengruppen schaffen, ihre geplanten Projekte zu realisieren; der vorhandene Einzelhandel wird durch dieses Konzept in seiner Position gestärkt.

Dies ist im Sinne der Stadt Neuerburg als Mittelzentrum und wird daher vom Stadtrat im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt. Weitere Entscheidungen hinsichtlich konkreter Ansiedlungen können nur von privaten Investoren getroffen werden. Die Stadt legt großen Wert darauf, den Bestand an Einkaufsmöglichkeiten langfristig zu halten und darüber hinaus zusätzliche Angebote für die Stadt und ihr Umland zu gewinnen (z.B. Aldi, Vergrößerung Rewe und weitere Sortimente).

Das für den Einzelhandel zukunftsträchtige Konzept bedarf der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten. Vom Konzept abweichende Vorhaben bedürfen im konkreten Falle einer Einzelfallüberprüfung und ggf. einer Modifizierung der Einzelhandelskonzeption.

Anna Kling, Stadtbürgermeisterin