In der Stadt Neuerburg wurde die Straßenreinigungspflicht durch die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Neuerburg auf die Eigentümer oder Besitzer derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücken übertragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.

Die Reinigungspflicht umfasst die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen. Zu den öffentlichen Straßen gehören insbesondere:

  • Gehwege einschl. Durchlässe und Fußgängerstraßen;
  • Fahrbahnen;
  • Radwege;
  • Parkplätze;
  • Bankette;
  • Straßenrinnen, Straßeneinlaufschächte und Seitengräben einschl. der Durchlässe;
  • Böschungen und Grabenüberbrückungen;
  • Sichtflächen innerhalb des Straßenraumes.

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere das Säubern der Straße, die Schneeräumung auf den Straßen, das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte sowie das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen. 

Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.

Wir bitten die betreffenden Grundstückseigentümer bzw. Anlieger um Beachtung. Insbesondere weisen wir auf die Schnee- und Streupflicht hin.     

Gez.: Lothar Fallis, Stadtbürgermeister