In der Stadt Neuerburg wurde die Straßenreinigungspflicht durch die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Neuerburg vom 02. September 1977 auf die Eigentümer oder Besitzer derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücken übertragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen. Die Reinigungspflicht umfasst die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen. Zu den öffentlichen Straßen gehören insbesondere:

1.)  Gehwege einschl. Durchlässe und Fußgängerstraßen; 2.)  Fahrbahnen; 3.)  Radwege; 4.)  Parkplätze; 5.)  Bankette; 6.)  Straßenrinnen, Straßeneinlaufschächte (Gullis) und Seitengräben einschl. der Durchlässe; 7.)  Böschungen und Grabenüberbrückungen; 8.)  Sichtflächen innerhalb des Straßenraumes.

Die Stadt Neuerburg hat kürzlich mit den Bürgerinnen und Bürgern in 2 Bürgerversammlungen die Problematik erörtert. Vielen Neuerburger Bürgern ist der Inhalt der vorgenannten Satzung nicht bekannt. Diese kann hier als PDF heruntergeladen werden: Satzung Stadt Neuerburg.